„Ich bin dringend für eine Homosexuellenquote in Aufsichtsräten und staatlichen Gremien! Diese Quote soll bei zehn Prozent liegen. Um jedoch eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten, könnten auch 20 Prozent Bisexuelle in die Vorstände berufen werden“ – mit diesem Satz hatte sich der LGBT-Aktivist Laurent Boquet in den sozialen Medien zum Thema Frauenquote positioniert, welche immer mehr Unternehmen, Vereinigungen und auch Parteien sich auf die Fahne schreiben.
„Der Frauenanteil in den Vorständen der Top-200-Unternehmen in Deutschland liegt bei 8,2 Prozent, der Ruf nach einer Frauenquote ist also scheinbar durchaus berechtigt und mein Verständnis von Chancengleichheit würde den riesigen bürokratischen Aufwand, der eine solche Frauenquote mit sich bringt, durchaus rechtfertigen.
Doch woran wird das ,Frausein‘ festgemacht? An dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht, welches im Register eingetragen wird? Am Gender, also die von Frau gelebte soziale Geschlechterrolle? Was, wenn ich durch das auf dem Personalausweis eingetragenes ,weiblich‘ zwar quotentechnisch in den Aufsichtsrat passe, ich mich jedoch nicht als Frau fühle, mich selbst nicht als solche identifiziere? Es hat wohl manche Frau in Führungsposition mehr Eier als ihre männlichen Gegenstücke, nein, das Denken im binären Geschlechtersystem ,Mann‘ – ,Frau‘ soll wieder einmal gefestigt werden, für mich ganz klar ein Schritt in die falsche Richtung.
Und wie vor beim Thema sind: Wäre die Entpathologisierung und Entpsychiatrisierung von Transgenderpersonen nicht viel wichtiger, eine transparente Krankenassenpolitik sowie vereinfachte Prozeduren zur Namens- und Personenstandsänderung nicht dringend notwendiger, als dass das Denken in rosa-blauen Schubladen politisch verfestigt wird?
Zurück zu meinem Verständnis von Chancengleichheit: ist das reine Beschränken auf geschlechtsspezifische Themen mir nämlich eher ein Dorn im Auge gewesen! Neben dem Geschlecht gibt es zahlreiche andere Diskriminierungsfelder, welche durch eine vermeintliche Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe, sexuelle Orientierung, Religion oder Glaubensbekenntnis etc. entstehen.
Und da wäre sie wieder, meine Homosexuellenquote! Ab wann ist eine Quote gerechtfertigt? „Wie weit darf der Gesetzgeber sich in Wirtschaft einmischen und die Zusammensetzung wichtiger Gremien beeinflussen? Ist nicht die Diskriminierung des einen auch eine negative Diskriminierung des anderen? Wird hier nicht Gleichheit der Kompetenz gestellt?“ Ich würde die Beantwortung dieser Fragen gerne dem Leser überlassen.
Mir persönlich wären zudem noch Gedanken, dass ich ein Mandat bekleide, weil ich, noch nicht der Schlechteste, aber eben auch homosexuell bin. Doch wäre es mir lieber, ohne Quote, weg von 50 Prozent Mann – 40 Prozent Frau, zehn Prozent schwul, hin zu: 100 Prozent Mensch!“